Stiftungsrat
Stiftungsrat von FOMASO
Die Verwaltung der Stiftung obliegt dem Stiftungsrat von mindestens fünf natürlichen Personen, die von der Versammlung der Präsidentinnen der Stiftergemeinden (bzw. die von diesen bestimmten Personen) gewählt werden.
Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst und bezeichnet das Präsidium sowie Vizepräsidium. Die Mitgliederinnen und Mitglieder des Stiftungsrates sind im Handelsregister eingetragen und die Amtsdauer beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.





Aufgaben
Der Stiftungsrat hat folgende unentziehbare Aufgaben:
Strategische Führung der Stiftung und diesbezüglicher Erlass von Reglementen
Wahl der Vorsitzenden der Geschäftsleitung und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Bezeichnen der Stellvertreterin des Vorsitzenden
Wahl der Revisionsstelle
Regelung der Unterschrifts- und Vertretungsberechtigung für die Stiftung
Sicherstellung der Verwaltung des Vermögens
Abnahme der Jahresrechnung
Wahl von Spezialkommissionen und Arbeitsausschüssen
Stiftergemeinden
Balm bei Günsberg / Bellach / Feldbrunnen St. Niklausen / Flumenthal / Günsberg / Hubersdorf / Kammersrohr / Langendorf / Lommiswil / Oberdorf / Riedholz / Rüttenen / Stadt Solothurn